Alle Personen ab 18 Jahren können sich testen lassen. Kinder unter 18 Jahren müssen von einer erziehungsberechtigten Person begleitet werden oder eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten abgeben.

Um einen Corona-Antigentest durchzuführen, buchen Sie auf der Seite einen Termin. Erscheinen Sie pünktlich zum vereinbarten Termin am Standort und bringen Sie Ihren Personalausweis oder ein anderes Meldedokument mit.

Die Durchführung unserer Tests ist einfach und unkompliziert. Unser geschultes Fachpersonal entnimmt Ihnen einen schmerzfreien Nasenabstrich.  Bitte 30 Minuten vor dem Test nichts mehr Trinken, Essen (auch keine Bonbons oder Kaugummis) und nicht mehr rauchen. Sie dürfen vor dem Test kein Nasenspray und keine Nasensalbe benutzen. Außerdem dürfen Sie vor dem Test keinen Alkohol trinken!

Sie erhalten Ihr Testergebnis in der Regel nach ca. 15 Min.

Erscheinen Sie bitte mit einem gültigen Personalausweis oder einem Reisepass + Meldedokument (ein Schreiben auf dem die Meldeadresse zu sehen ist)

Der von uns verwendete Test ist beim BfArM zugelassen. Laut Hersteller weist der Antigen-Test eine klinischen Sensitivität von 99,27% und eine klinische Spezifität von 100% auf. Die Sensitivität zeigt an, ob alle Kranken auch als Kranke erkannt werden. Die Spezifität gibt an, ob alle gesunden, getesteten Menschen auch als Gesunde erkannt werden. Zu beachten ist allerdings, dass die Antigen-Konzentration im Verlauf der Erkrankung schwanken kann und unter die Nachweisgrenze des Antigen-Tests fallen kann. Eine mögliche Infektion kann aufgrund negativer Testergebnisse daher nicht vollständig ausgeschlossen werden.

Antigen-Tests sind weniger sensibel als PCR-Tests, vor allem wenn die Viruslast im Abstrich zu gering ist. Bei einem positiven Ergebnis muss also ein weiterer PCR-Test im Labor gemacht werden. Außerdem kann der Antigen-Test falsch positiv ausfallen, wenn eine Infektion mit einem anderen, ähnlichen Coronavirus stattgefunden hat. Bei zu wenig Viruslast im Abstrich ist auch ein falsch negatives Ergebnis möglich.

Nach Ihrer Testung können Sie Ihr Ergebnis sobald es ausgewertet wurde in Ihrem Kundenkonto bei Hygieneranger abrufen. Dort wird Ihnen Ihr Testergebnis zusammen mit Ihren persönlichen Daten sowie Uhrzeit und Datum der Testung angezeigt.

Wenn Sie sich nicht bei Hygiene-Ranger registriert haben wird Ihnen Ihr Ergebnis per Email mitgeteilt.

Das Testergebnis wird auf Deutsch und Englisch zur Verfügung gestellt. (Englisch ab dem 21.04.21)

Um einen reibungslosen Ablauf zu garantieren, bitten wir Sie, pünktlich am Testort zu erscheinen. Eine verfrühte Ankunft ist nicht nötig, da wir alle Termine zu einer festen Uhrzeit vergeben, um Menschenansammlungen zu vermeiden.

Wenn Sie bereits Symptome einer COVID-19 Erkrankung aufweisen (trockener Husten, Gliederschmerzen, Schüttelfrost, Fieber, Kurzatmigkeit sowie Hals- und Kopfschmerzen, Geruchs- und Geschmacksverlust, Übelkeit, Erbrechen, Nasenverstopfung und Durchfall), bitten wir Sie, nicht zur Testung zu erscheinen und stattdessen den Hausarzt anzurufen.

Vor Ort durchlaufen Sie unsere Teststraße im Einbahnstraßensystem in wenigen Minuten. Der eigentliche Nasenabstrich dauert nur einige Sekunden. Notwendig ist im Vorfeld jedoch die Registrierung, sodass Ihre Daten für die Übermittlung des Testergebnisses erfasst werden.

Kleinkinder dürfen ab 2 Jahren (in Begleitung der Eltern) getestet werden. Wir können keine Garantie auf ausreichende Materialgewinnung zur korrekten Testauswertung geben.  Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren müssen in Begleitung eines Erziehungsberechtigten zum Test erscheinen oder eine Vollmacht des Erziehungsberechtigten mitbringen.

Sollte der Test positiv ausfallen, begeben Sie sich bitte unverzüglich in die häusliche Quarantäne („Absonderung“ im Sinne des § 30 des Infektionsschutzgesetzes (IfSG)). Kontaktieren Sie zur nun benötigten Durchführung eines PCR-Tests umgehend Ihren Hausarzt oder gehen Sie zum Testcontainer am Schauspielhaus (Elberfeld-Kluse) oder am Rathaus in Barmen.

Da die weltweiten Bestimmungen unterschiedlich sind, entscheidet das jeweilige Land, welcher Nachweis benötigt wird. In den meisten Fällen sind Corona-Antigen-Schnelltestsn genauso anerkannt wie PCR-Tests. Alle weiteren Informationen finden Sie auf der Seite des Bundesgesundheitsministeriums.

Achtung! Die Reisebestimmungen können sich jederzeit ändern. Alle aktuellen Informationen finden Sie unter https://www.bundesgesundheitsministerium.de/coronavirus-infos-reisende.html.

Serviceanfragen zum Testergebnis bitte an die Supportadresse: support@schnelltest-wuppertal.de

Ja, die Vollmacht vom Erziehungsberechtigten muss vorgelegt werden.

Sie haben gemäß §4 a TestV Anspruch auf eine unbegrenzte Anzahl an kostenlosen Bürgertestungen in der Woche.

Im Falle eines positiven Antigen-Schnelltests in einem Testzentrum, einem positiven Pooling-Test, aber auch bei einem positiven Selbsttest zu Hause ohne Aufsicht, haben Sie gemäß §4 b TestV Anspruch auf einen PCR-Bestätigungstest in unseren Testzentren Aue 12, Lichtscheid, Gaskessel, Stadthalle.

Gemäß §2 TestV haben Sie in dem Fall Anspruch auf einen kostenlosen PCR-Test in Stellen, die eine entsprechende Beauftragung durch das Gesundheitsamt erteilt bekommen haben. Diese Beauftragung fehlt uns derzeit.

Um Ihnen zum Zwecke einer Gesundheitsmaßnahme einen kostenlosen PCR-Test anbieten zu können, wird eine entsprechende Beauftragung seitens des Gesundheitsamtes benötigt. Diese Beauftragung wurde uns noch nicht erteilt und somit dürfen wir Sie nicht kostenlos testen.