Dritte Verordnung zur Änderung der
Coronavirus-Testordnung.

 Liebe Kundinnen und Kunden, 

seit dem 30.06.2022 gilt die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung. Mit der neuen Testverordnung besteht nur noch für asymptomatische Personen zugehörig zu Risiko- und weitere ausgewählte Gruppen die Möglichkeit eines kostenlosen bzw. bezuschussten Tests. Im Folgenden möchten wir Sie gerne über den Inhalt der neuen Testverordnung aufklären: 

Wer hat Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest? 

  • Kinder unter 6 Jahren 
  • Besucher von Pflege- und medizinischen Einrichtungen sowie Behandelte und Bewohner selbst 
  • Pflegende Angehörige 
  • Personen, die in den letzten drei Monaten aus medizinischen Gründen nicht geimpft werden konnten (Bsp. Chronisch Kranke, Schwangerschaften im ersten Schwangerschaftsdrittel) 
  • Personen, die innerhalb der letzten drei Monate an Studien zur Wirksamkeit von Corona-Impfstoffen teilgenommen haben 
  • Personen, die sich aufgrund einer nachgewiesenen Corona-Infektion und Quarantäne befinden und sich freitesten möchten 
  • Personen, die mit einer nachweislich infizierten Person in demselben Haushalt leben 

Wer hat Anspruch auf einen Schnelltest mit 3€-Eigenbeteiligung? 

  • Personen, die am selben Tag der Testung eine Veranstaltung in einem Innenraum besuchen werden 
  • Personen, die am selben Tag der Testung Kontakt zu einer Person über 60 Jahren haben werden, sowie Menschen mit Behinderung oder Personen mit Vorerkrankungen treffen werden, die ein erhöhtes Risiko aufweisen, schwer an Corona zu erkranken 
  • Personen, deren Corona Warn-App ein erhöhtes Risiko aufweisen (rot) 

Wer hat keinen Anspruch auf einen kostenlosen Schnelltest oder einen Schnelltest mit 3€-Selbstbeteiligung? 

  • Personen, die zu keiner der oben genannten Gruppen gehören, haben keinen Anspruch auf einen kostenlosen bzw. reduzierten Test und müssen den vollen Preis für einen Schnelltest zahlen 

Die Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung des Bundesministeriums für Gesundheit, stellen wir Ihnen vollständig als PDF zur Verfügung. 

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Dritte Verordnung zur Änderung der Coronavirus-Testverordnung Vom 29. Juni 2022.pdf

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