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Liebe Kundinnen und Kunden,
seit dem 30.11.2022 gilt in NRW eine neue Verordnung zur Eindämmung des Coronavirus. Die Personengruppen, die ein Anrecht auf eine kostenlose Bürgertestung haben, wurden im Vergleich zur letzten Verordnung eingeschränkt.
Mit der neuen Verordnung entfallen die Schnelltests mit 3€-Eigenbeteiligung sowie diejenigen Gruppen, die nicht mehr zu einer kostenlosen Bürgertestung berechtigt sind. Diese Kundinnen und Kunden müssen ab sofort den vollen Preis für eine offizielle Testung per Schnelltest zahlen.
Selbstauskunft / Nachweis zur Inanspruchnahme von Testungen nach § 4a TestV
Öffnungszeiten:
Montag bis Freitag 8-16 Uhr
Samstags 10-14 Uhr